Wenn bestimmte Regelungen undefiniert bleiben. Zunächst dispositives Gesetzesrecht. Wenn dispositiv nicht möglich ist, greift der hypothetische Parteiwille. Danach greift der § 915 ABGB, die Zweifelsregel. Treten nach Geschäftsabschluss Konfliktfälle auf, die nicht bedacht/geregelt wurden, so ist zu fragen, was redliche und vernünftige Parteien nicht bedacht und auch nicht geregelt haben. Viele Nebenpflichten werden so ermittelt.