In Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden die verschiedenen Arten von Rechtsakten der EU aufgeführt. Neben Stellungnahmen werden Empfehlungen in dem Artikel als eine der beiden Formen von unverbindlichen EU-Rechtsakten zitiert. Obwohl Empfehlungen keine Rechtsfolgen haben, können sie bei der Auslegung oder für die Inhalte des EU-Rechts Orientierung bieten.
Die Europäische Kommission verabschiedet Empfehlungen für ein breites Spektrum an Themen wie etwa zu den Rechten von Verdächtigen in Strafsachen, zu Leitlinien zu den öffentlichen Finanzen einzelner EU-Länder und zur Förderung von Nullenergiehäusern.
Auch andere EU-Organe wie beispielsweise das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Zentralbank verabschieden Empfehlungen.
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