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Einheitlicher Abwicklungsmechanismus

Die Finanzkrise im Jahr 2008 hat zahlreiche Probleme im Bankensektor der EU aufgezeigt. Viele davon waren schwerwiegend, und die Steuerzahler mussten dafür aufkommen. Es wurde deutlich, dass insbesondere im Euro-Währungsgebiet, in dem die Länder eine gemeinsame Währung haben, Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen sind, anstatt auf nationale politische Maßnahmen zu bauen.

Die EU ergriff daher durch den Vorschlag der Schaffung einer Bankenunion Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Verhalten der Banken nie wieder das Fundament des Finanzsystems untergraben kann. Die Bankenunion der EU besteht aus:

  • dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) und
  • dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).

Der SRM besteht aus:

  • einem neuen Ausschuss für die einheitliche Abwicklung, der für die Aufstellung von Abwicklungsplänen und -Konzepten für ausfallende Banken zuständig ist;
  • einem einheitlichen Abwicklungsfonds, der zur Finanzierung der Abwicklung von Banken beiträgt. Dies wird durch die Banken selbst gedeckt und soll bis 2024 ein Prozent der versicherten Einlagen in den teilnehmenden Ländern betragen.

Der SSM, der zweite Pfeiler der Bankenunion, überträgt der Europäischen Zentralbank direkte Aufsichtsbefugnisse über die Banken des Euro-Währungsgebiets, kleinere Banken unterstehen jedoch weiterhin der unmittelbaren Zuständigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden.

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