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Da mihi factum, dabo tibi ius

da mihi factum, dabo tibi ius (auch: da mihi facta, dabo tibi ius) ist eine römische Rechtsregel. Auf Deutsch bedeutet sie: Gib mir die Tatsache(n), ich werde dir das (daraus folgende) Recht geben.

Diese Rechtsregel ist verwandt mit:

  • iura novit curia (auch iura noverit curia) – dt.: Das Gericht kennt das Recht.
  • testis non est iudicare – dt.: Der Zeuge hat nicht zu urteilen (er hat lediglich seine Wahrnehmungen mitzuteilen).

Quellen & Einzelnachweis

http://de.wikipedia.org/wiki/Da_mihi_factum,_dabo_tibi_ius 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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