Conubium

Das conubium war im römischen Recht der Antike die Fähigkeit, mit einer bestimmten Person eine anerkannte Ehe eingehen zu können. So ermöglichte erst 445 v. Chr. eine lex Canuleia Ehen zwischen Plebejern und Patriziern. Mit der Constitutio Antoniniana von 212 n. Chr., die allen freien Rechtsangehörigen das römische Bürgerrecht ermöglichte, verlor das conubium seine Bedeutung und wurde zu einer Bezeichnung für die Ehe selbst.

Literatur

  • M. Guarducci: Il “Conubium” nei riti del matrimonio etrusco e di quello romano. Tipogr. Cuggiani, Rom/Italien 1928.
  • Paul Martin Meyer: Der römische Konkubinat nach den Rechtsquellen und den Inschriften. Leipzig 1895, Neudruck Aalen 1966.

Quellen & Einzelnachweise

  1. M. Guarducci: Il “Conubium” nei riti del matrimonio etrusco e di quello romano. Tipogr. Cuggiani, Rom 1928.

http://de.wikipedia.org/wiki/Conubium 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

RechtEasy.at

Bei uns finden Sie die richtigen Rechtsanwälte für Ihr Rechtsproblem. RechtEasy.at, das Recht-Wiki für Österreich ist ein Nachschlagewerk, das allen wissbegierigen, interessierten Internetusern, Jus-Studenten, Rechtsanwälten, Notaren und Dissertanten einen schnellen, einfachen aber fachlich fundierten Zugang zu juristischen Fachbegriffen bietet.

Teilen   

Dürfen wir vorstellen: Der richtige Anwalt für Ihr Problem​

Filter

Filter Search Results