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Caveat emptor

Caveat emptor (lat. möge der Käufer sich in Acht nehmen) ist ein Rechtsgrundsatz, wonach beim Kaufvertrag der Käufer das Risiko dafür trägt, dass der Kaufgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist. Konnte sie der Käufer erkennen, ist eine Mängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen.

Allgemeines

Das Kaufvertragsrecht muss weltweit für eine Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer sorgen. Im römischen Recht hatte der Käufer bei offensichtlichen Mängeln keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer, denn es galt der Grundsatz Caveat emptor(„der Käufer sei wachsam“). Der Käufer war alleine dafür verantwortlich, ob er mängelfreie Waren erhielt. Nach diesem Rechtsgrundsatz soll derjenige belohnt werden, der sich durch eigene Bemühungen oder eigene Intelligenz einen Wissensvorsprung erarbeitet hat. Dabei darf sich der Verkäufer allerdings nicht aktiv täuschend verhalten.

Quellen & Einzelnachweise

  1. Shirin Maria Massumi, Quo Vadis Unternehmenskaufverträge, 2008, S. 157

http://de.wikipedia.org/wiki/Caveat_emptor 12.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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