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- Einwanderungs- und Visumpolitik der Europäischen Union
- bezahlter Auszubildender
Ein Drittstaatsangehöriger, der in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats für einen Zeitraum der bezahlten Ausbildung gemäß dem einzelstaatlichen Recht zugelassen wurde.
Oberbegriff(e)
- Auszubildender
Verwandte(r) Begriff(e)
- unbezahlter Auszubildende
Quelle
- Abgeleitetvom EMN anhand der Definition von „unbezahlter Auszubildender“ in Art.2(d) der Richtlinie 2004/114/EG des Rates (Studenten-Richtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.