Die Bedarfserkundung ist ein Begriff aus dem Vergaberecht.
Im Rahmen einer Bedarfserkundung erfragt die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bei ihren Kunden, ob es Bedarfe an einer bereits spezifizierten Lösung gibt und in welchem Ausmaß der Bedarf gegeben ist. Unsere Kunden werden per Mail oder telefonisch kontaktiert, sodass die BBG auch diese Bedarfe berücksichtigen kann. Bedarfserkundungen tragen maßgeblich dazu bei, Folgeausschreibungen als auch Neuverfahren kundenorientiert durchführen zu können.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020