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Unter Autobahnen versteht man in bestimmter Weise gekennzeichnete Schnellverkehrsstraßen, die durch den Bau von Brücken und Überführungen kreuzungsfrei sind und in der Regel Ortschaften umfahren. Es handelt sich dabei meist um zumindest vierspurig ausgebaute Verkehrswege, deren beide Fahrtrichtungen durch einen Mittelstreifen getrennt sind.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/autobahn/autobahn.htm