Straftat, die begeht, wer einen wegen jugendlichen Alters, Krankheit (auch starker Trunkenheit) oder Gebrechen hilflosen Menschen aussetzt oder in hilfloser Lage verläßt.
§ 82 StGB.
Straftat, die begeht, wer einen wegen jugendlichen Alters, Krankheit (auch starker Trunkenheit) oder Gebrechen hilflosen Menschen aussetzt oder in hilfloser Lage verläßt.
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