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Unter einem Gesetzesartikel versteht man eine Einteilungseinheit von Verfassungen, Gesetzen und Verträgen.

Die Einteilung der meisten Gesetze erfolgt in Paragraphen (§). Einige Gesetze werden aber auch in Artikel unterteilt. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Staatsgrundgesetz (StGG), Staatsvertrag. Außerdem werden deutsche Gesetze, die andere Gesetze ändern, in Artikel untergliedert. Dabei wird meist für jedes geänderte Gesetz ein eigener Artikel angelegt; sind in vielen Gesetzen nur kleine Änderungen vorzunehmen, so werden diese Änderungen oft in einem Artikel zusammengefasst. Solche Gesetze werden häufig auch als Artikelgesetze bezeichnet. Wird ein neues Gesetz zusammen mit Änderungen in bestehenden Gesetzen erlassen, so geht man ähnlich vor: Außer den Änderungen ist auch das neue Gesetz ein Artikel des Gesamtwerks, das auch als Mantelgesetz bezeichnet wird.

Internationales Recht

Die meisten anderen völkerrechtlichen Verträge sowie Rechtsakte der Europäischen Union, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder der EU-Vertrag, sind ebenfalls in Artikel gegliedert.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_(Recht) 06.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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