Aneignungsrecht

Von Aneignungsrecht spricht man, wenn jemand einen Anspruch auf die Aneignung einer herrenlose Sache hat, wie z.B. der Jagdberechtigte für das geschossene Wild.

Siehe auch

  • Aneignung durch den Bund
  • Herrenlose Sache
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

philipp-springer-profilbild-2

Dr.

5,0
Rated 5,0 out of 5

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

Filter

Filter Search Results