Ist der meist für spätere Beweiszwecke oder als Gedächtnisstütze zu den Akten gebrachte schriftliche Vermerk über einen Vorgang oder sonstigen Sachverhalt.
Quellen
Literatur: Gross, D., Praktische Hinweise zur Abfassung interner Aktenvermerke, JuS 1994, S. 594.