Wahl der Bundeskurie der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer ist rechtskonform

Unabhängiges Experten-Gutachten bestätigt Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs vom 23.6. 2022. Kurienobmann Harald Mayer: „Jetzt geht es um Inhalte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.“

Wien (OTS) – Die Wahl der Funktionäre der Bundeskurie der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer war und ist rechtskonform. Zu diesem eindeutigen Urteil kommt ein nun erstelltes Rechtsgutachten der namhaften Medizinrechts-Experten, Univ.-Prof. Dr. Markus Vašek, Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der JKU Linz, sowie Honorarprofessor Dr. Felix Wallner vom Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der JKU Linz. „Falls es rechtliche Zweifel gegeben haben sollte, so sind diese nunmehr endgültig ausgeräumt“, sagte Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. Hiermit soll Klarheit geschaffen werden, sodass man sich wieder auf Inhalte konzentrieren kann.

Bei der Wahl bei der Bundeskuriensitzung im Rahmen des 145. Ärztekammertags in Bad Radkersburg zogen die Vertreter der Landesärztekammern aus Salzburg, Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg von der Sitzung aus und hegten Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl. Das Gutachten bescheinigt allerdings die absolute Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs.

„Es gibt so viel zu tun. Jeder, der mitarbeiten will, ist herzlich eingeladen – es ist Zeit, die riesengroßen Herausforderungen in unserem Gesundheitssystem gemeinsam anzugehen, wir sind zum Arbeiten und nicht zum Streiten gewählt “, betonte Mayer. „Wir alle müssen uns als Standesvertreter für unsere Ärztinnen und Ärzte für die brennenden Themen stark machen, etwa für eine dringend nötige Ausbildungsoffensive und mehr Dienstposten für den ärztlichen Nachwuchs, für mehr Personal im Spital sowie für eine generelle Attraktivierung des Arztberufs durch innovative und zeitgemäße Teilzeit- und Führungsmodelle sowie eine adäquate Entlohnung.“

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