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VSV/Kolba: Schadenersatz wegen fehlerhaften Beatmungsgeräten von Philips

Wien (OTS) – Heute beginnt ein vom Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützter Musterprozess eines Patienten, der seit Jahren an Schlafapnoe leidet, gegen Philips, den Hersteller von Beatmungsgeräten für diese Patienten. Diese Geräte hatten einen Produktfehler: Der zur Dämmung eingesetzte Schaumstoff wurde während der Verwendung brüchig, zerbröselte und es bestand die Gefahr, diese Brösel zu verschlucken oder einzuatmen.

Trotz Kenntnis des Produktfehlers seit 2015, informierte Philips in Österreich erst im Sommer 2021 alle Verwender dieser Geräte mit eingeschriebenem Brief und warnte, dass die eingeatmeten Brösel uU krebserregend sein könnten.

Danach hat Philips diese Patienten mit dem Problem alleine gelassen, denn für die Patienten stellte sich die Zwickmühle: Absetzen und durch Schlafapnoe Schäden erleiden oder Weiterverwenden auf die Gefahr hin sogar an Krebs erkranken zu können. Doch Philips ließ sich mehr als zwei Zeit, diese Geräte gegen fehlerfreie Geräte in aller Ruhe auszutauschen.

Der Kläger hat das Gerät von Philips jahrelang verwendet und musste nunmehr feststellen an der Lunge – offensichtlich durch den Schaustoff des Gerätes – schwer erkrankt zu sein. Die Histologie ergab entzündliche Veränderungen und zwar genau solche, wie sie seit vielen Jahren bei Belastung durch Schaumstoff-Partikel bekannt sind.

Laut Berichten der Food and Drug Agency (FDA) in den USA hat Philips seit 2015 um das Problem gewusst und nichts dagegen unternommen. In den USA sind zahlreiche Sammelklagen gegen Philips anhängig.

Der Kläger macht 70.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung geltend, dass Philips für alle weiteren kausalen Folgen haften möge.

Im Verfahren wird von Philips auch die Vorlage der Sicherheitsdatenblätter zum verwendeten Schaumstoff begehrt, da nur bei Kenntnis der verwendeten Materialien eine gezielte medizinische Behandlung des Klägers möglich ist.

Philips zieht alle Register einer Haftung zu entgehen. Zuerst wurde eingewendet, dass die zunächst beklagte Tochtergesellschaft das klagsgegenständliche Gerät nicht aus den USA importiert habe. Nun in der Klage gegen die (am selben Sitz bestehende) andere Tochterfirma von Philips wird Verjährung eingewendet.

Rund 35.000 Personen haben Geräte von Philips in Verwendung. Alle diese Personen haben Anspruch darauf, dass Philips für künftige Schäden haftet und – falls schon erkrankt – auf Schadenersatz,“ sagt Peter Kolba, Chefjurist des VSV. „Wir starten eine Sammelaktion für diese Personen um zu helfen, Ansprüche gegen Philips durchzusetzen.“

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/philips/

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