OGH-Urteil: Mehrere Klauseln des Kundenbindungsprogramms myUNIQA plus für unzulässig erklärt

Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, nicht rechtens

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA) wegen Klauseln geklagt, die die Gewährung eines “Schadenfreibonus” an die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation knüpfen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Das Kundenbindungsprogramm „myUNIQA plus“ bietet Kund:innen Begünstigungen, wie den myUNIQA plus Bonus in Höhe von 5% bzw. 10% der Prämien bei Schadenfreiheit während des Kalenderjahrs. Die Teilnahme am Programm setzt allerdings die Anmeldung zum elektronischen Postfach und die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation voraus. Vor myUNIQA plus gab es bereits den Vorteilsclub „QualitätsPartnerschaft“, der einen Bonus für Schadenfreiheit in derselben Höhe zu im Wesentlichen gleichen Voraussetzungen vorsah, jedoch keine Zustimmung zur elektronischen Kommunikation und dem elektronischen Postfach erforderte.Der OGH qualifizierte nun alle vier vom VKI eingeklagten Klauseln als unzulässig und stellt klar, dass die Gewährung einer Gutschrift nicht an die Zustimmung der Versicherungsnehmer:innen zur elektronischen Kommunikation geknüpft werden darf. Da der Schadenfreibonus einen Anreiz für den Abschluss von (weiteren) Versicherungsverträgen darstellt und damit Teil des vertraglichen Austausches ist, darf der Versicherer das Kundenbindungsprogramm auch nicht grundlos kündigen oder den zugesagten Bonus absenken.„Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer:innen und trifft erste grundlegende Klarstellungen zur Wahlfreiheit der Kommunikationsmittel bei Versicherungen“, kommentiert Dr. Petra Leupold, Chef-Juristin im VKI, das Urteil. „Zugesagte Vorteile sind auch im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen verpflichtend einzuhalten und dürfen nicht nachträglich entzogen werden”, so Leupold.SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.vki.at/myUNIQAplus032026

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte