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ÖGB-Schumann: Jede schwangere Arbeitnehmerin hat Recht auf Schutz ihrer Gesundheit

Freistellung muss endlich für alle schwangere Arbeitnehmerin in allen Branchen gelten

Wien (OTS) – „Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Bundesregierung spät aber doch erkannt hat, dass es sinnvoll ist, schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre ungeborenen Kinder aktuell besonders zu schützen und von der Arbeit freizustellen. Allerdings ist nach wie vor ein großer Teil der Schwangeren von der Regelung ausgeschlossen – die Möglichkeit eines vorzeitigen Mutterschutzes muss endlich für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen in allen Branchen gelten,“ zeigt sich ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann anlässlich der heute im Nationalrat beschlossenen Verlängerung der Arbeitsfreistellung für Schwangere bis Juni 2021 verärgert.

Es sei nicht verständlich, warum nur schwangere Arbeitnehmerinnen mit Berufen, die direkten Körperkontakt erfordern, diese rechtliche Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten – schwangere Arbeitnehmerinnen in Branchen wie Handel oder Produktion, die schließlich systemrelevant sind, hingegen nicht. „Wir brauchen hier umfassende Lösungskonzepte und fordern in dieser für alle sehr belastenden Ausnahmesituation weiterhin die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz für alle Schwangeren – denn jedes Kind muss gleich viel wert sein“, so die Vizepräsidentin.

Rückfragen & Kontakt:

Corinna Bürgmann, MA
ÖGB Kommunikation
Mobil: 0664 289 54 49
corinna.buergmann@oegb.at

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