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Mietervereinigung begrüßt Maklergesetz-Novelle – weitere Schritte nötig

Niedermühlbichler: Langjährige Forderung der Mietervereinigung vor Umsetzung – Hanel-Torsch: Weitere Maßnahmen gegen Mietsteigerungen dringend nötig.

Wien (OTS) – “Die Ankündigung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Maklergebühren für Mieterinnen und Mieter ist ein Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, die heutige Erklärung der Bundesregierung zum Thema.

„Wir werden uns die Novelle im Detail anschauen. Wichtig ist, dass es tatsächlich zu konkreten Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter kommt und dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt“

Sagt Niedermühlbichler

Schon seit Jahren forderte die Mietervereinigung, dass die Maklerprovision von demjenigen bezahlt werden soll, der den Makler beauftragt – das sind im Regelfall die Vermieterinnen und Vermieter. Eine Neuregelung könnte Mieterinnen und Mietern bei Neuanmietungen nun zwei Monatsmieten an Maklerprovision ersparen.

Mit dieser Maßnahme allein würden die explodierenden Wohnkosten allerdings nicht in den Griff zu bekommen sein, erklärt Niedermühlbichler.

„Die Einführung des Bestellerprinzips darf nicht die einzige Maßnahme der Bundesregierung beim Wohnen bleiben. Es gibt in vielen Punkten dringenden Handlungsbedarf, vom Aussetzen der drohenden Mieterhöhung über das Aus von Befristungen bis zu einem fairen Mietrecht mit echten Preisobergrenzen für alle“

Erinnert Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, an die ungelösten Probleme im Wohnrecht.

Vordringlich sei angesichts der enormen Teuerungswelle in Österreich das Aussetzen der im April anstehenden Mieterhöhung. „Damit könnten mehr als eine Million Menschen vor Mehrkosten bewahrt werden“, sagt Hanel-Torsch und erneuert die Forderung, die Mietanhebung der Richtwert- und Kategoriemieten vorerst unbefristet auszusetzen.

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