Wien (OTS) – Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit Beschluss vom 12.8.2026 einen Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) aus dem Jahr 2022 aufgehoben und diese zur Erlassung eines neuen Bescheides aufgefordert. Mit dem damaligen Bescheid hat die TKK festgestellt, dass der Markt für den Zugang zu festen Teilnehmeranschlüssen für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist und damit im Ergebnis die Vorab-Regulierung des Festnetzmarktes (einschließlich im Hinblick auf sogenannte „Teilentbündelung“ und Glasfaser-Anschlussleitungen [FTTH]) österreichweit aufgehoben. Die TKK begründete ihre Ansicht im Wesentlichen damit, dass die (damals) vom im rechtlichen Sinn marktmächtigen Unternehmen A1 Telekom Austria AG gegenüber den anderen Telekom-Betreibern angebotenen und vom Sektor angenommenen Verträge ausreichten, um von funktionierendem Wettbewerb auszugehen.
Über die Telekom-Control-Kommission (TKK)
Die Telekom-Control-Kommission, kurz TKK, ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Telekommunikationsgesetz 2021 festgelegt. Unter anderem ist sie für Wettbewerbsregulierung, Frequenzvergabeverfahren und Netzkooperationen sowie die Überwachung der Netzneutralität zuständig. Als Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste erfüllt die TKK eine weitere wichtige Aufgabe. Die RTR fungiert als Geschäftsstelle der TKK.





