KommAustria informiert über neue Leitlinien der Europäischen Kommission für verbesserten Online-Jugendschutz

Maßnahmen zur Stärkung des digitalen Jugendschutzes werden ausgebaut

Wien (OTS) – Die KommAustria wird als österreichische Koordinatorin für digitale Dienste ihre Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum intensivieren. Grundlage dafür bilden die heute veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz Minderjähriger im Online-Umfeld. Diese Leitlinien basieren auf Art. 28 Abs. 4 des Digital Services Act (DSA) und verpflichten Anbieter:innen von Online-Plattformen Maßnahmen umzusetzen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von minderjährigen Nutzer:innen der Dienste zu gewährleisten.

Umfassende Transparenz- und SchutzmaßnahmenEine zentrale Maßnahme betrifft die Konten von Minderjährigen. Diese werden künftig standardmäßig als private Konten angelegt, sodass Inhalte und Aktivitäten nur für bestätigte Kontakte sichtbar sind. Damit sollen Kontaktrisiken wirksam begrenzt werden. Ein besonderer Fokus liegt zum Beispiel auf Influencer-Marketing, Loot-Boxen in Online-Spielen oder KI-gestütztem Nudging. Der zunehmenden Gefahr durch Künstliche Intelligenz wird unter anderem durch das Verbot des Einsatzes von KI-Technologien, insbesondere von Chatbots als primäres Kommunikationsmittel mit Minderjährigen, begegnet. Auch eine Reihe von Instrumenten für Erziehungsberechtigte ist vorgesehen.Gefahren im Zusammenhang mit übermäßigem Konsum oder Suchtverhalten werden ebenfalls in den Leitlinien adressiert. Dazu gehört beispielsweise die Deaktivierung von Push-Nachrichten oder der Infinite-Scrolling-Funktion. Empfehlungsalgorithmen dürfen nicht mehr auf Verhaltensdaten basieren, sondern müssen sich auf explizite Nutzer:innen-Signale (z. B. aktives Feedback) stützen und eine einfache Zurücksetzoption bieten. Plattformen sind außerdem verpflichtet, die Verbreitung schädlicher Inhalte zu unterbinden, die psychische Erkrankungen verherrlichen, zur Radikalisierung beitragen oder illegale Aktivitäten fördern.

Neue App zum Altersnachweis

Zusätzlich werden Instrumente genannt, die die Selbsterklärung der Volljährigkeit durch Nutzer:innen (etwa durch Bestätigen eines Dialogfeldes) ablösen können. Letzteres wird künftig als nicht mehr ausreichend angesehen. Für besonders risikobehaftete Dienste wie Plattformen mit pornografischen Inhalten, Glücksspielangebote, Dating-Dienste für Erwachsene oder Services mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (zum Beispiel mit Livechats) schreiben die Leitlinien künftig verpflichtende Altersverifikationsmaßnahmen vor.

Die Europäische Kommission entwickelt mit der „EU AV-App“ eine Referenzlösung, die in fünf Mitgliedstaaten in die Pilotphase startet. Die App ermöglicht eine sichere, anonyme und einfache Altersverifikation im digitalen Umfeld. Weitere Informationen zur „EU AV-App“ finden Sie unter https://ageverification.dev/.

Koordinierte Umsetzung mit nationalen Behörden und der EU-Kommission

Als Koordinatorin für digitale Dienste nach dem DSA, spielt die KommAustria eine nationale Schlüsselrolle bei der Umsetzung der neuen EU-Leitlinien zum Online-Jugendschutz. Sie wird die Einhaltung der Maßnahmen bei allen in Österreich ansässigen Anbietern sicherstellen. In der engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission sowie den anderen nationalen Koordinatoren für digitale Dienste in der EU, wird die KommAustria den digitalen Raum für Kinder und Jugendliche sicherer gestalten.

Die neuen Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz Minderjähriger im Online-Umfeld sind hier veröffentlicht: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/commission-publishes-guidelines-protection-minors

Über KommAustria und RTR

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at

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