Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ro 2022/16/0015 · 30. Januar 2025
Ro 2022/16/0015 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 30. Januar 2025
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
30.01.2025
Geschäftszahl
Ro 2022/16/0015
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/16/0061 E 7. Dezember 2000 RS 1 (hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH kommt es betreffend das Vorliegen der für die Gebührenbefreiung erforderlichen Tatbestandselemente auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruches an. Fallen nach diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung wieder weg, so hat dieser Umstand auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung keine rückwirkenden Auswirkungen (Hinweis auf die bei Tschugguel/Pötscher, Gerichtsgebühren6 unter E 7 und 9 zu § 53 WFG 1984 referierte Judikatur des VwGH).
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022160015.J01