OGH

OGH · 15Os126/06b (15Os127/06z); 15Os29/07i; 15Os101/07b; 11Os27/19m · 2. April 2019

Auch; Beisatz: Ebenso wie eine Rechtsmittelanmeldung kann auch ein Rechtsmittelverzicht außerhalb der Gerichtssitzung, in welcher die Urteilsverkündung stattfand, zu Protokoll erklärt werden, wobei dies gegenüber dem Richter, nicht aber einem nichtrichterlichen Bediensteten zu erfolgen hat. (T1); Beisatz: Es...

Rechtssatz2. April 2019ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121691

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Entscheidung

OGH · 15Os126/06b (15Os127/06z); 15Os29/07i; 15Os101/07b; 11Os27/19m · 2. April 2019

15Os126/06b (15Os127/06z); 15Os29/07i; 15Os101/07b; 11Os27/19m · OGH · 2. April 2019

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Normen

StPO §467 Abs4

Kontext