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OGH · 2Ob501/89; 1Ob148/12i · 13. Dezember 2012

Vgl auch; Beisatz: Demnach ist § 163 Abs 2 zweiter Satz ABGB idF BGBl 275/1992 nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass bei gleicher Vaterschaftswahrscheinlichkeit eines anderen Mannes die gegen ihn sprechende Vermutung entkräftet und daher die Vaterschaftsklage abzuweisen wäre. (T1)

Rechtssatz13. Dezember 2012ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0048569

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Entscheidung

OGH · 2Ob501/89; 1Ob148/12i · 13. Dezember 2012

2Ob501/89; 1Ob148/12i · OGH · 13. Dezember 2012

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Normen

ABGB §163 Abs2 K

Kontext