OGH

OGH · 3Ob123/58; 8Ob234/67; 3Ob636/80 · 25. Februar 1981

EvBl 1958/218 S 351 Teilweise gegenteilig; Beisatz: Der in obiger Entscheidung ausgesprochene Satz, daß es den Erben nur dann, wenn der Erblasser einen Noterben mit Stillschweigen übergangen habe, offenstehe zu beweisen, daß sich der Übergangene einer im Gesetz...

Rechtssatz25. Februar 1981ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0012863

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