ART. 41 WGN 1989

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel XLI Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.08.1989
Art. 41
1. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. August 1989 in Kraft; dies soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird.

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