§ 14 SAG 2025

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.11.2025
§ 14 In- und Außerkrafttreten
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022), BGBl. I Nr. 58/2023, außer Kraft.

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