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Formeln zur Berechnung der Höhe der Förderung pro Anlage Amax = Ai × C × P × E × AO Amax = Ai × C × P × EF × AECStand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.11.2025
Anl. 2
Anhang 2
Der Förderhöchstbetrag pro Anlage für die Herstellung von Produkten in den in genannten Sektoren oder Teilsektoren ist anhand folgender Formel zu berechnen:
- 1. Gilt für die Produkte, die das förderwerbende Unternehmen herstellt, ein Stromverbrauchseffizienzbenchmark (§ 2 Abs. 1 Z 9), so ergibt sich der Förderungsbetrag (Amax) pro Anlage (vor einer allfälligen Aliquotierung gemäß § 10) für die im Jahr t anfallenden Kosten aus folgender Berechnung:
- 2. Gilt für die Produkte, die das förderwerbende Unternehmen herstellt, kein Stromverbrauchseffizienzbenchmark, so ergibt sich der Förderungsbetrag (Amax) pro Anlage (vor einer allfälligen Aliquotierung gemäß § 10) für die im Jahr t anfallenden Kosten aus folgender Berechnung:
Weiters gilt:
Werden in einer Anlage sowohl Produkte hergestellt, für die ein Stromverbrauchseffizienzbenchmark gilt, als auch Produkte, für die der Fallback-Stromverbrauchseffizienzbenchmark gilt, so muss der Stromverbrauch für jedes der Produkte entsprechend dem Gewicht ihrer jeweiligen Gesamtproduktion zugewiesen werden.
Werden in einer Anlage sowohl förderfähige Produkte, d.h. Produkte, die unter die in aufgeführten förderfähigen Sektoren oder Teilsektoren fallen, als auch nichtförderfähige Produkte hergestellt, ist der Förderhöchstbetrag nur für die förderfähigen Produkte zu berechnen.
