§ 65 RSTDG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

Kategorie:

VII. ABSCHNITT Rechte
Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 31.12.2003
§ 65 Planstellen und ihre besoldungsrechtliche Zuordnung
Für Richter sind nachstehende Planstellen und Gehaltsgruppen oder feste Gehälter vorgesehen:

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