§ 11 PAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2010
§ 11 An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.

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