§ 10 PAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2010
§ 10 Sonstige Verfahrensgebühren
Die Gebühren betragen für
1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung50 Euro,
2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche50 Euro.

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