§ 24 KGRG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 14.04.2016
§ 24 Abgabenbefreiung
Verfahren auf Grund dieses Bundesgesetzes sind von Verwaltungsabgaben befreit.

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