ART. 2 GGBG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Artikel II Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 15.07.1999
Art. 2
Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welche das Verfahren nach der Richtlinie 83/189/EWG kodifiziert, unter der Notifikationsnummer 99/131/A notifiziert.

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