ART. 4 GEBG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Artikel IV Gebührengesetz 1957
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 20.08.1994
Art. 4
Das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 212/1994, wird wie folgt geändert:
5. Die Z 1 bis 4 sind auf alle Tatbestände anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1994 verwirklicht werden.

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