§ 23 FSVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2013
§ 23 Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. Nr. 338/1993 (8. Novelle)
Die §§ 12 Abs. 1 und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 338/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.

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