§ 24 FSVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2013
§ 24 Schlussbestimmung zu Art. 37 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201
§ 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.

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