§ 75 EHEG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2010
§ 75 Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten
Die Unterhaltspflicht erlischt mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten.

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