ANL. 6 ASVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Aufwertungsfaktoren im Sinne des § 522f.
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1961
Anl. 6
Die Aufwertungsfaktoren betragen, wenn die Rente angefallen ist

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