ANL. 1 AKTG

Stand der Gesetzgebung: 04.11.2025

Kategorie:

I. Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, bei denen die Erwerbung oder Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession zum Gegenstand des Unternehmens gehört (§ 259 Abs. 1) 1. Jahresbilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung II. Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die Unternehmungen auf dem Gebiet der Schiffahrt betreiben (§ 259 Abs. 1) 1. Jahresbilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung
Stand der Gesetzgebung: 04.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1994
Anl. 1
A. Auf der Aktivseite:
1. Anlagen des Bahnbetriebes:
a) Bahnbetriebsgrundstücke, Bahnkörper und Betriebsgebäude,
b) Gleisanlagen,
c) Streckenausrüstung,
d) bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschließlich Verwaltungszwecken oder Werkwohnungszwecken dienen,
e) Betriebsmittel (Fahrzeuge),
f) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen,
g) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
h) sonstige Anlagen;
2. Anlagen der Nebenbetriebe:
a) Betriebsgrundstücke und Betriebsgebäude,
b) Streckenausrüstung,
c) bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschließlich Verwaltungszwecken oder Werkwohnungszwecken dienen,
d) Betriebsmittel (Fahrzeuge),
e) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen,
f) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
g) sonstige Anlagen;
3. andere bebaute und unbebaute Grundstücke;
4. sonstige Betriebe;
5. im Bau befindliche Anlagen;
6. Anzahlungen auf Anlagen;
7. Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken- und ähnliche Rechte;
8. Beteiligungen, gleichviel ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht. Aktien oder Anteile einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den vierten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, gelten im Zweifel als Beteiligung;
9. andere Wertpapiere des Anlagevermögens.
1. Stoffvorräte (Betriebs-, Bau-, Oberbau- und Werkstattstoffe, Ersatzteile);
2. Wertpapier (soweit sie nicht unter II Z 7 oder 8, III Z 3, 11 oder 12 aufzuführen sind);
3. eigene Aktien oder Aktien einer herrschenden Gesellschaft (Nennbetrag ... S);
4. Hypothekarforderungen;
5. von der Gesellschaft gegebene Bardarlehen;
6. von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen, soweit sie nicht unter II Z 9 aufzuführen sind;
7. Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen;
8. Forderungen an Konzernunternehmen;
9. Forderungen aus Krediten gemäß § 80;
10. Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht aus Geschäften entstanden sind, die der Betrieb der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt;
11. Wechsel;
12. Schecks;
13. Kassenbestand, Postscheckguthaben und Giroguthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank;
14. andere Guthaben bei Kreditinstituten;
15. sonstige Forderungen.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr, Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinn 19 ..,
Verlust 19 ..
B. Auf der Passivseite:
die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben; bedingtes Kapital istmit dem Nennbetrag zu vermerken.
1. gesetzliche Rücklage;
2. andere (freie) Rücklagen.
1. zu Posten des Anlagevermögens;
2. zu Posten des Umlaufvermögens.
1. für Steuern;
2. für Ruhe- und Versorgungsgenüsse;
3. für andere Schulden.
1. Anleihen (davon sind ... S dinglich gesichert);
2. Hypothekarschulden;
3. Pfandgelder;
4. Anzahlungen von Kunden;
5. Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen und Leistungen;
6. Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;
7. Verbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel:
a) kurzfristige,
b) langfristige;
8. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
9. sonstige Verbindlichkeiten.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinn 19..,
Verlust 19..
1. Gehälter, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie nicht unter Z 4 aufzuführen sind;
2. soziale Ausgaben:
a) soziale Abgaben,
b) sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke;
3. Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe;
4. Instandhaltungs- und Erneuerungskosten einschließlich der darauf entfallenden Gehälter und Löhne:
a) der baulichen Anlagen,
b) der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der Werkstattmaschinen und der maschinellen Anlagen,
c) der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs- und Geschäftsausstattung;
5. sonstige Aufwendungen.
1. Gehälter, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie nicht unter Z 4 aufzuführen sind;
2. soziale Ausgaben:
a) soziale Abgaben,
b) sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke;
3. Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe;
4. Instandhaltungskosten einschließlich der darauf entfallenden Gehälter und Löhne:
a) der baulichen Anlagen,
b) der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der Werkstattmaschinen und der maschinellen Anlagen,
c) der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs- und Geschäftsausstattung;
1. auf das Anlagevermögen;
2. auf andere Werte.
1. vom Einkommen und Vermögen (Körperschafts- und Vermögensteuer);
2. vom Ertrag (Gewerbe- und Grundsteuer);
3. Beförderungssteuer von den Beförderungseinnahmen;
4. sonstige Steuern und öffentliche Abgaben.
1. Wertminderungen;
2. sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwendet worden ist.
1. an die gesetzliche Rücklage;
2. an freie Rücklagen;
3. an den Erneuerungsstock;
4. an den Heimfallstock.
B. Erträge:
1. aus dem Personen- und Gepäckverkehr;
2. aus dem Güterverkehr;
3. sonstige Einnahmen.
1. aus dem Personen- und Gepäckverkehr;
2. aus dem Güterverkehr;
3. sonstige Einnahmen.
A. Auf der Aktivseite:
1. Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte der Schiffahrt:
a) bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden,
davon auf fremdem Grund,
b) bebaute Grundstücke mit Geschäfts- und sonstigen Betriebsgebäuden,
davon auf fremdem Grund,
c) unbebaute Grundstücke,
d) Schiffspark samt Ausrüstung und schwimmende Anlagen,
e) Maschinen und maschinelle Anlagen,
f) Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
g) Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen,
h) Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken- und ähnliche Rechte;
2. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte der Nebenbetriebe:
a) bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden,
davon auf fremdem Grund,
b) bebaute Grundstücke mit Geschäfts-, Fabriks- und anderen Bauten,
davon auf fremden Grund,
c) unbebaute Grundstücke,
d) Maschinen und maschinelle Anlagen,
e) Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung,
f) Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen,
g) Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken- und ähnliche Rechte;
3. Finanzanlagen:
a) Beteiligungen, gleichviel ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht,
b) Anlagewertpapiere, soweit sie nicht zu a gehören,
c) Hypothekarforderungen,
d) sonstige Finanzanlagen.
1. Vorräte:
a) Fertigungs-, Verbrauchs- und Betriebsstoffe,
b) halbfertige Erzeugnisse,
c) fertige Erzeugnisse,
d) geleistete Anzahlungen, soweit sie nicht zu II Z 1g beziehungsweise II Z 2f gehören;
2. sonstiges:
a) Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen,
b) Forderungswechsel und Schecks,
c) Kassenbestand, Postscheckguthaben und Giroguthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank,
d) andere Bankguthaben,
e) Wertpapiere, soweit sie nicht zu b oder f oder zu II Z 3b gehören,
f) eigene Aktien und Anteile an einer Obergesellschaft, unter Angabe ihres Nennbetrags,
g) Forderungen an Konzernunternehmen,
h) sonstige Forderungen.
B. Auf der Passivseite:
1. Grundkapital;
2. gesetzliche Rücklage;
3. andere (freie) Rücklagen.
1. zu den Posten des Anlagevermögens;
2. zu den Posten des Umlaufvermögens.
1. Anleihen, unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;
2. Hypothekarschulden;
3. Langfristig aufgenommene Schulden bei Kreditinstituten;
4. sonstiges langfristig aufgenommenes Fremdkapital.
1. erhaltene Anzahlungen;
2. Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen und Leistungen;
3. Schuldwechsel;
4. Bankverbindlichkeiten, soweit sie nicht zu IV gehören;
5. Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;
6. sonstige Verbindlichkeiten.
1. Löhne und Gehälter;
2. Sozialaufwand:
a) gesetzlicher,
b) freiwilliger,
c) lohn- und gehaltsabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;
3. Verbrauchs- und Betriebsstoffe;
4. Instandhaltungsaufwand *):
a) Flotte,
b) Maschinen und maschinelle Anlagen,
c) Gebäude-, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
5. sonstige Aufwendungen.
1. Löhne und Gehälter;
2. Sozialaufwand:
a) gesetzlicher,
b) freiwilliger,
c) lohn- und gehaltsabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;
3. Fertigungs-, Verbrauchs- und Betriebsstoffe;
4. Instandhaltungsaufwand *):
a) Maschinen und maschinelle Anlagen,
b) Gebäude-, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
5. sonstige Aufwendungen.
1. auf das Anlagevermögen;
2. auf das Umlaufvermögen.
1. vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen;
2. sonstige Steuern und öffentliche Abgaben.
1. an die gesetzliche Rücklage;
2. an die freie Rücklage.
B. Erträge:
1. aus Güterverkehr und Umschlag;
2. aus Personenverkehr;
3. sonstige Einnahmen.
1. Umsatzerlös nach Erlösberichtigungen einschließlich Bestandserhöhung beziehungsweise Bestandsverminderung der halbfertigen und fertigen Erzeugnisse;
2. aktivierte Eigenleistungen;
3. sonstige Einnahmen.
des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S).
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*) Aufwand für Eigenleistung ist in Z 1 3 und 5 enthalten