ART. 8 AKTG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel VIII Umsetzung
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 10.08.2002
Art. 8
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ABl. Nr. L 200 vom 8. August 2000, S 35, umgesetzt.

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