§ 58 2000

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2000
§ 58 Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
Auf die Arbeitnehmer der Bundesanstalt ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, sinngemäß anzuwenden.

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