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Commerzialbank Mattersburg: Strafverfahren gegen Wirtschaftsprüfer anhängig

Gesperrte Prüfer weiter eingesetzt – Waitz Rechtsanwälte bringt neue Musterklagen ein

Linz (OTS) – Wie der Linzer Wirtschaftsanwalt Dr. Gerald Waitz (Kanzlei Waitz Rechtsanwälte) aufdecken konnte, führt die WKStA im Skandal rund um die Commerzialbank Mattersburg mittlerweile auch ein Strafverfahren gegen mehrere ehemalige Wirtschaftsprüfer und deren Kanzlei. „Uns ist es mittels Akteneinsicht gelungen, den bislang nicht öffentlichen Bericht der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) auszuheben. Darin werden gravierende Vorwürfe gegen die ehemaligen Wirtschaftsprüfer erhoben“, berichtet Waitz.

Laut dem APAB-Bericht seien zwei Wirtschaftsprüfer, die von der FMA auf eine Sperrliste gesetzt worden seien, weiterhin in führenden Positionen bei der Prüfung der CB Mattersburg bis zum Schluss tätig gewesen. Außerdem sei demnach bei der letzten veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk abgeben worden, noch bevor die Prüfung abgeschlossen war.

„Das Problem beginnt schon damit, dass die betreffende Kanzlei meiner Meinung nach das Mandat unter Einsatz der beiden gesperrten Prüfer gar nicht ausführen hätte dürfen. Im APAB-Bericht steht auch, dass die Wirtschaftsprüfer sich nicht angesehen haben, wie die Bank ihre Kunden identifiziert hat und dass die Bank wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Provisionen an ihre Muttergenossenschaft gezahlt hat, die zu allem Übel auch noch von derselben Kanzlei geprüft wurde“, so Waitz.

Die Bank hätte bei ordnungsgemäßer Prüfung also schon viel früher geschlossen werden müssen. Gestützt auf den APAB-Bericht wurden von der Kanzlei Waitz Rechtsanwälte neue Musterklagen für Geschädigte, die ihre Ersparnisse nach Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks für 2018 bei der Bank eingelegt haben, gegen die ehemalige Wirtschaftsprüfungskanzlei eingebracht. „Wir sind zuversichtlich, dass ein Gerichtssachverständiger den APAB-Bericht bestätigt und wir für unsere Klienten eine Entschädigung erreichen können“, so Waitz abschließend.

Für die ehemaligen Wirtschaftsprüfer und deren Kanzlei gilt die Unschuldsvermutung.

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