Staatsverträge

Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER STAATLICHEN EINKOMMENSTEUER FÜR EHEMALIGE MITGLIEDER DES PERSONALS DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION

Vertrag – ESAFassung seit 1. Januar 1989RIS-Stand 11. September 2026

RIS-Gesetzesnummer 10000979 · BGBl. Nr. 757/1988 · 19/06 Privilegien und Immunitäten · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1

Fassung: 1. Januar 1989 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA)?

  • KernaussageArt. 1 Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 19/06 Privilegien und Immunitäten

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuOrganisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in einfachen Worten?

Art. 1 Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
11. September 2026
Fassung seit
1. Januar 1989
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 05:43
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