Staatsverträge

Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KROATIEN IM BEREICH DER KULTUR UND DER BILDUNG

Vertrag – KroatienFassung seit 1. Oktober 2005RIS-Stand 10. Februar 2025

RIS-Gesetzesnummer 20004298 · BGBl. III Nr. 177/2005 · 79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1

Fassung: 1. Oktober 2005 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)?

  • KernaussageArt. 1 Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) in einfachen Worten?

Art. 1 Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2005 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. Februar 2025
Fassung seit
1. Oktober 2005
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 03:32
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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