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Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis

VerordnungFassung seit 25. Mai 2016RIS-Stand 27. November 2025

RIS-Gesetzesnummer 20009535 · BGBl. II Nr. 118/2016 · 96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1

Fassung: 25. Mai 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis?

  • KernaussageArt. 1 Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 96/01 Bundesstraßengesetz 1971

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis in einfachen Worten?

Art. 1 Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. November 2025
Fassung seit
25. Mai 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 06:58
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