Verordnungen

Militärische Hoheitszeichen

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über das militärische Hoheitszeichen

VerordnungFassung seit 1. Oktober 2005RIS-Stand 15. Juni 2011

RIS-Gesetzesnummer 20004319 · BGBl. II Nr. 308/2005 · 43/01 Wehrrecht allgemein · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1

Fassung: 1. Oktober 2005 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 Militärische Hoheitszeichen?

  • Kernaussage§ 1 Militärische Hoheitszeichen behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Das militärische Hoheitszeichen besteht aus einem weiß ausgefüllten, gleichseitigen auf der Spitze stehenden Dreieck, das in...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Militärische Hoheitszeichen in einfachen Worten?

§ 1 Militärische Hoheitszeichen behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2005 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
9. Juni 2011
Fassung seit
1. Oktober 2005
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 00:59
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

Rückverweise

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