Verordnungen

Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 – LuF-PauschVO 2015)

LuF-PauschVO 2015VerordnungFassung seit 1. Januar 2015RIS-Stand 27. Dezember 2024

RIS-Gesetzesnummer 20008404 · BGBl. II Nr. 125/2013 · 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag · Original im RIS öffnen

§ 14

§ 14 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung und Almausschank

Fassung: 1. Januar 2015 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 14 LuF-PauschVO 2015?

  • Kernaussage§ 14 LuF-PauschVO 2015 behandelt "Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung und Almausschank" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Gewinnermittlung der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, der Be- und/oder Verarbeitung und aus...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung und Almausschank

§ 14. Für die Gewinnermittlung der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, der Be- und/oder Verarbeitung und aus dem Almausschank gilt § 7 sinngemäß.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel3. Abschnitt
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 LuF-PauschVO 2015 in einfachen Worten?

§ 14 LuF-PauschVO 2015 behandelt "Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung und Almausschank" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2015 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. Mai 2013
Fassung seit
1. Januar 2015
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 21:03
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 406/2024
  • BGBl. II Nr. 449/2022
  • BGBl. II Nr. 574/2021
  • BGBl. II Nr. 559/2020

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Verweise

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