Verordnungen

FWF-Stimmgewichtungsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Stimmgewichtung in der Delegiertenversammlung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF-Stimmgewichtungsverordnung)

VerordnungFassung seit 1. Oktober 2004RIS-Stand 31. Oktober 2016

RIS-Gesetzesnummer 20003604 · BGBl. II Nr. 370/2004 · 72/15 Forschung · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2

Fassung: 1. Oktober 2004 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 FWF-Stimmgewichtungsverordnung?

  • Kernaussage§ 2 FWF-Stimmgewichtungsverordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. Okober 2004 in Kraft.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 1
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 FWF-Stimmgewichtungsverordnung in einfachen Worten?

§ 2 FWF-Stimmgewichtungsverordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2004 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. Oktober 2016
Fassung seit
1. Oktober 2004
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 10:36
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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