§ 5
§ 5 In-Kraft-Treten
Fassung: 1. Januar 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 5 BVQA-V?
- Kernaussage§ 5 BVQA-V behandelt "In-Kraft-Treten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 67 Versorgungsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
In-Kraft-Treten
§ 5. (1) Diese Verordnung ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden.
(2) Die Anlagen 1, 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 437/2006 sind erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2007 anzuwenden.
(3) Die Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 150/2010 ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2010 anzuwenden.
(4) § 1 Abs. 1 sowie die Anlagen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 269/2011 sind erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. September 2011 anzuwenden.
(5) Die Anlagen 2, 3, 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 269/2013 sind erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. Dezember 2013 anzuwenden.
(6) § 1 Abs. 1 und § 2 Z 1 sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 435/2013 sind erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2014 anzuwenden.
(7) § 1 Abs. 4, § 2 und § 4 sowie die Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 102/2021 treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft und sind erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2022 anzuwenden. § 3 samt Überschrift sowie die Anlagen 4, 5, 6, 7 und 8 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft und sind letztmals auf den Quartalsausweis zum 31. Dezember 2021 anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 BVQA-V in einfachen Worten?
§ 5 BVQA-V behandelt "In-Kraft-Treten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2022 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 9. März 2021
- Fassung seit
- 1. Januar 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 18:54
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 102/2021
- BGBl. II Nr. 435/2013
- BGBl. II Nr. 269/2013
- BGBl. II Nr. 269/2011
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