Verordnungen

Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Festsetzung der Faktoren für die Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages

VerordnungFassung seit 1. April 2016RIS-Stand 21. März 2016

RIS-Gesetzesnummer 20009493 · BGBl. II Nr. 64/2016 · 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 1. April 2016 bis laufend

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