Verordnungen

Barumsatzverordnung 2015

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 – BarUV 2015)

BarUV 2015VerordnungFassung seit 1. Januar 2016RIS-Stand 8. Januar 2026

RIS-Gesetzesnummer 20009267 · BGBl. II Nr. 247/2015 · 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht · Original im RIS öffnen

§ 6

§ 6

Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend

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